Betriebliche Altersvorsorge
Mehr Rente, weniger Steuern – ich erkläre Ihnen, wie es funktioniert.
Die bAV ist eine der einfachsten Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen. Steuerlich gefördert, vom Arbeitgeber bezuschusst – und für jeden Arbeitnehmer zugänglich. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen, was Sie wissen sollten.
Warum vorsorgen?
Die Rentenlücke
Die gesetzliche Rente reicht für die meisten Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer nicht zusätzlich vorsorgt, riskiert eine spürbare Versorgungslücke im Alter.
Drei Säulen der Vorsorge
Altersvorsorge in Deutschland steht auf drei Säulen: gesetzliche Rente, private Vorsorge und betriebliche Altersvorsorge. Die bAV ist dabei besonders attraktiv, weil Arbeitgeber und Staat mitfinanzieren.
Je früher, desto besser
Wer früh anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt. Schon kleine monatliche Beiträge wachsen über Jahrzehnte zu einer spürbaren Zusatzrente heran – ich helfe Ihnen, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.
Ihre Vorteile
Steuern sparen
Sie können bis zu 8.112 € pro Jahr steuerfrei in Ihre bAV einzahlen. Das senkt Ihre Steuerlast direkt und sofort.
Sozialabgaben sparen
Bis zu 4.056 € pro Jahr sind zusätzlich sozialabgabenfrei. Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf diesen Anteil.
Arbeitgeberzuschuss
Bei Entgeltumwandlung legt Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend mindestens 15 % obendrauf. Viele Unternehmen geben freiwillig sogar mehr – ich prüfe das gerne für Sie.
Insolvenzschutz
Sollte Ihr Arbeitgeber einmal zahlungsunfähig werden, sind Ihre bAV-Ansprüche durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Flexibel und anpassbar
Beiträge lassen sich bei Lebensveränderungen wie Elternzeit, Krankheit oder Jobwechsel anpassen, pausieren oder mitnehmen.
Nachgelagerte Besteuerung
Steuern fallen erst im Rentenalter an – meist mit deutlich niedrigerem Steuersatz als im Berufsleben.
So viel können Sie sparen
Ein einfaches Beispiel zeigt Ihnen den Effekt – bei 3.500 € Bruttogehalt und 100 € monatlicher Entgeltumwandlung:
Ihr Bruttobeitrag
100 €Den Betrag wandeln Sie aus Ihrem Bruttogehalt in die bAV um.
Ihr Nettoaufwand
ca. 50 €So wenig fehlt Ihnen tatsächlich im Geldbeutel – dank Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
Arbeitgeberzuschuss
+15 €Ihr Arbeitgeber legt mindestens 15 % Ihres Beitrags obendrauf.
In Ihre Rente fließt
115 €Effektiv für rund 50 € aus Ihrem Netto. Mehr als doppelt so viel.
Die fünf Wege der bAV
Welcher Weg für Sie infrage kommt, hängt davon ab, was Ihr Arbeitgeber anbietet. Ich erkläre Ihnen die Unterschiede:
Direktversicherung
Der häufigste Weg: Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine Renten- oder Lebensversicherung ab. Unkompliziert und besonders verbreitet bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Pensionskasse
Eine spezialisierte Versorgungseinrichtung, die ausschließlich Betriebsrenten anbietet. Sicher, langfristig orientiert und gut reguliert.
Pensionsfonds
Investiert stärker in Aktien und Fonds. Höhere Renditechancen bei größeren Schwankungen – attraktiv für langfristig Denkende.
Unterstützungskasse
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Besonders interessant für höhere Beiträge oder leitende Angestellte.
Direktzusage
Ihr Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später direkt aus dem Unternehmen. Klassisch in größeren Firmen und bei Geschäftsführerverträgen.
Was ist, wenn...?
Jobwechsel
Sie können die bAV beim alten Anbieter beitragsfrei stellen, zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen. Was für Sie Sinn macht, hängt von Ihrem Vertrag ab – ich schaue mir das gerne mit Ihnen an.
Elternzeit
Während der Elternzeit können Sie die Beiträge pausieren oder privat weiterzahlen. Nach der Rückkehr läuft alles ganz normal weiter.
Krankheit & Arbeitslosigkeit
Beitragsfreistellung ist jederzeit möglich. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten und arbeitet weiter für Sie.
Auszahlung im Alter
Sie wählen zwischen monatlicher Rente, Einmalzahlung oder einer Kombination. Manche Verträge erlauben z. B. 30 % Einmalzahlung plus Rest als Rente.
Steuern in der Rentenphase
Im Alter wird die bAV-Auszahlung versteuert – meist mit niedrigerem Steuersatz als im Berufsleben. Auf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen Freibetrag von 197,75 € pro Monat.
Lassen Sie uns sprechen
Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ich nehme mir Zeit, schaue mir Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen an und finde die Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.
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